Sicherheitskontrollen beim Check-in

Sicherheitskontrollen beim Handgepäck - Flüssigkeiten

Aufgrund der erhöhten Sicherheitskontrollen an den meisten Flughäfen weltweit und den speziellen Vorkehrungen in einigen Ländern wird allgemein empfohlen, frühzeitig am Flughafen zu sein, um für den Flug einzuchecken. Die Schweiz übernimmt die EU Richtlinien über Einschränkungen beim Handgepäck für Flugpassagiere. Begrenzt wird insbesondere die Mitnahme von Flüssigkeiten.

Die von der EU Kommission verabschiedeten neuen Handgepäckregeln sehen vor, dass Flüssigkeits-Fläschchen, Gel-Dosen, Zahnpasta-Tuben etc. nicht grösser sein dürfen als ein Deziliter (100 ml). Es dürfen so viele 100 ml Verpackungen mitgenommen werden, wie problemlos in einen durchsichtigen und verschliessbaren Plastikbeutel von einem Liter Inhalt Platz haben. Dieser Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle gesondert vorgewiesen werden. Ebenfalls gesondert geröntgt werden müssen Laptops und grössere elektronische Geräte.

Die Dominikanische Republik und Kenya passten bisher ihre Sicherheitskontrollen den amerikanischen Bestimmungen an. Diese Regelung gilt für den Transitbereich sowie für die Ausreise. Als Transit-Passagier werden Sie wie üblich gebeten, sich bei der Zwischenlandung in die Transitzone zu begeben, damit das Flugzeug gereinigt werden kann. Bei der verschärften Kontrolle im Transitbereich wie auch bei Ihrer Rückreise in die Schweiz werden sämtliche flüssigen Artikel aus Ihrem Handgepäck konfisziert.

Als Flüssigkeit werden folgende Artikel eingestuft

Spalte1 Spalte2 Spalte 3
CrèmenLipglossFlüssige Mascara
DeodorantLotion und ÖlSchokoladen-Paste
DuschmittelParfümFrischkäse
Erdnuss-Butter(Rasier-)SchaumSpray
GelSuppeGetränke
WeichkäseJoghurtZahnpaste

Ausnahmen

  • Medikamente, welche für den Flug unerlässlich und original verpackt sind
  • Babymilch und Müesli (die Inhalte müssen vor dem Sicherheitspersonal probiert werden)

Sicherheitskontrollen beim Handgepäck - spitze Gegenstände

Spitze Gegenstände, welche länger als 5cm sind, dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden. Weitere Gegenstände können von den lokalen Zollbehörden als gefährlich eingestuft und konfisziert werden; Beispiele: Messer (mit kürzerer Klinge als 5 cm), Haarnadeln, Nagelfeilen, Manicure Set, Scheren, Pinzetten, Stricknadeln.