Dangerous Goods / Gefährliche Güter

Gefährliche Güter im Reisegepäck sind aus Sicherheitsgründen verboten. Folgende Artikel oder Stoffe dürfen nicht mitgeführt werden:

  • Feuerwerkskörper und Leuchtraketen
  • Soda - Patronen
  • Campinggas
  • Trink-, Benzinflaschen und Benzinpumpen
  • Benzin (auch in Tanks von benzinbetriebenen Geräten verboten)
  • Alkohol über 70 %
  • Farbe und Farbverdünner
  • Autobatterien & Feuchtbatterien
  • Haushaltschemikalien und Gifte

Weitere Artikel und Stoffe können nur unter bestimmten Bedingungen und/oder mit der vorherigen Genehmigung transportiert werden.

  • Taucherflaschen (leere Taucherflaschen sind für den Transport zugelassen)
  • Taucherlampen (ohne angeschlossene Batterien im Handgepäck zugelassen)
  • Feuchtbatterien von Rollstühlen (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
  • Waffen und Sportmunition (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
  • Sauerstoffflaschen & Druckbehälter (Genehmigung von Edelweiss zwingend)
  • Medizinische Hilfsmittel wie Spritzen, Asthmasprays (Genehmigung von Edelweiss zwingend)

Diese Listen sind nicht abschliessend. Weitere Informationen finden Sie auf www.nofly.ch oder wir stehen Ihnen gerne für ausführliche Informationen zur Verfügung. Kontakt els@edelweissair.ch

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften betreffend den Transport von gefährlichen Gütern werden mit Haft oder Busse bis zu CHF 20´000.- bestraft.